Ein durchdachtes Lüftungskonzept erspart Feuchteschäden und Mietstreitigkeiten
Eine ausreichende Lüftung der beheizten Räume liegt bei Neubauten und Sanierungen ab Mai 2009 nicht mehr im Verantwortungsbereich des Nutzers/Bewohners, sondern der Planer hat unter hygienischen und feuchtetechnischen Gesichtspunkten Lüftungsanforderungen zu beachten, die in der DIN 1946-6 als anerkannte Regel der Technik hinterlegt sind.
Dezentrale Lüftungsmodule mit Wärmerückgewinnung
Im Streitfall (Schimmel, Feuchtigkeit) liegt die Beweislast der Einhaltung vorgeschriebener Luftvolumenströme immer beim Vermieter bzw. Eigentümer. Wir beraten Sie herstellerunabhängig zu verschiedenen intelligenten Lösungen, beispielsweise für dezentrale Lüftungsmodule mit Wärmerückgewinnung.
Hinweise:
„Lüftungsanlagen in undichten Gebäuden ergeben aus energetischer Sicht keinen Sinn!“ (IWU Darmstadt 2005 – Hegner/Vogler)
Bei Gebäuden mit lüftungstechnischen Einrichtungen sind die Höchstwerte der Blower-Door-Messung nach DIN 4108-7 vertraglich zu vereinbaren (n50-Wert <= 1 [1/h]). (FLIB Bd. 1)
Wohnraumlüftungsanlagen sorgen für eine behagliche Umgebung in unseren Häusern. Jedoch arbeiten aufgrund von Fehleinstellungen, Verschmutzungen sowie verstopfter Filter die raumlufttechnischen Anlagen oft nicht mehr einwandfrei. Die unerwünschten Folgen sind: erhöhte Gesundheitsgefahren durch Luftverunreinigung (z.B. Allergien, Kopfschmerzen, Atembeschwerden etc.)**. Zudem kann es zu einem erhöhten Stromverbrauch der Anlagen und unerwünschten Geräuschentwicklungen in den Räumen kommen.
Mit unserer Hilfe können sie diese Probleme beheben oder besser bereits im Vorfeld vermeiden:
Wichtig:
Die Realisierung einer hygienischen Raumluft vermeidet das unerwünschte „sick building Syndrom – SBS) **
*) TÜV Rheinland geprüfte Qualifikation
**) übersetzt: krankes Haus Syndrom
Wir können den erforderlichen Arbeitsumfang analysieren und die Kosten genau kalkulieren