Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Ihr Partner für
Bauqualitätsmessungen
in ganz Deutschland.

 

 

Unser Komplettangebot:


FAQ - Oft gestellte Fragen und Antworten

Frage: Ist eine Blower-Door Messung bei Neubauten erforderlich?

Antwort: Für eine Unterstützung durch die KfW-Bank ist seit dem 01.03.2013 ab Effizienzhaus 70, 55 und 40 die Bauqualitätsmessung gemäß DIN 13829 (Blower-Door) erforderlich.

 

Frage: Welche Gründe gibt es für eine möglichst gute Abdichtung von Gebäuden?

Antwort: Gute Gründe für eine dichte Gebäudehülle:
 Vermeiden von Zugluft
 Vermeiden von Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion
 Gewährleistung eines einwandfreien Betriebs der Lüftungsanlage
 Vermeiden von Schadstoffeintrag durch Leckagen
 Verbesserung des Schallschutzes
 Sicherstellung/Prüfung der mit dem U-Wert* zugesagten Dämmeigenschaften
 Reduzierung der Energieverluste

(* Wärmedurchgangskoeffizient)

 

Frage: Wann ist der richtige Messzeitpunkt?

Antwort: Für die Bauqualitätsmessung (Messung B) sollte der Zeitpunkt grundsätzlich so früh wie möglich gewählt werden:

 die Rohinstallation ist abgeschlossen
 der Estrich muss nicht verlegt sein!
 die luftdichte Ebene ist komplett fertiggestellt
 die Außenwände müssen innenseitig vollflächig verputzt sein
 alle Durchdringungen/ Durchführungen/ Anschlüsse sind ausgeführt und wie im  Bauendzustand fertiggestellt
 alle Fenster und Türen sind montiert (ggf. schon eingestellt)

Beim Einsatz von Luftdichtheitsbahnen (Folien, Pappen) muss die Unterkonstruktion für die Beplankung (Lattung) schon angebracht sein, damit die Bahn bei Unterdruck nicht abgerissen wird.

 

Frage: A-Messung oder B-Messung?

Antwort: A-Messung (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)

Das Verfahren soll benutzt werden, um die Anforderungen der DIN 4108-7 und der EnEV bzw. gleichwertiger Verordnungen nachzuweisen (Abnahmemessung). Dieses Verfahren dient zur Ermittlung des n50-Wertes nach EnEV.

B-Messung (Prüfung der Gebäudehülle)
Bei diesem Verfahren wird die Qualität der Gebäudehülle ohne haustechnische oder lüftungstechnische oder sonstige Öffnungen bewertet. Nach diesem Verfahren ermittelte Kenngrößen können nicht zur Erfüllung von Anforderungen (DIN 4108-7, WschVO, EnEV) herangezogen werden.

Dieses Verfahren dient ausschließlich der Qualitätssicherung, aber nicht zur Ermittlung eines aussagefähigen n50-Wertes. Es wird auch von einer Rohbaumessung nach Fertigstellung der luftdichten Ebene zu einem möglichst frühen Zeitpunkt gesprochen. Dies hat den Vorteil, dass ggf. festgestellte Mängel ohne großen Aufwand behoben werden können.

(Quellen: DIN EN 13829, FliB*-Beiblatt zur DIN EN 13829 sowie LTM- blowtest® - Schulungsunterlagen)

 

 Frage: Anforderungen an ein Luftdichtheitskonzept?

 Antwort: Die Energieeinsparverordnung sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. In DIN 4108-3 wird diese Forderung begründet: „Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden.“

Es wird in beiden Normen auf die DIN 4108-7 verwiesen, wo die Grundzüge des Luftdichtheitskonzepts dargelegt sind:

„Die Luftdichtheitsschicht ist sorgfältig
‒ zu planen
‒ auszuschreiben und
‒ auszuführen.
Die Arbeiten sind zwischen den Beteiligten am Bau zu koordinieren.“ (Quelle: FliB)

 

Frage: Überprüfung der Bauausführung/ Vorprüfung der Gebäudehülle - wie und wann? 

Antwort: 

Die Überprüfung der Luftdichtheitsebene erfolgt gewerkeweise und zu den Zeitpunkten, an denen sie noch sichtbar und zugänglich ist. Wenn erforderlich, sind so einfache Nacharbeiten schnell und kostengünstig möglich. Dies bringt Sicherheit für den Bauherren und die beteiligten Unternehmer.

Die Überprüfung erfolgt zunächst im Zuge der Eigenüberwachung durch den ausführenden Unternehmer.  Ausgeführte Klebeverbindungen sollten auf Fehlstellen hin überprüft werden. Diese Überprüfung sollte durch den Sachverständigen unterstützt werden.

Die Überprüfung kann sinnvollerweise unter Zuhilfenahme einer vorgezogenen Luftdichtheitsmessung oder kostengünstig durch eine Einpunktmessung erfolgen. Wenn bei der vorgezogenen Luftdichtheitsmessung die Grenzwerte eingehalten wurden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass auch die Abschlussmessung die geforderten Grenzwerte (z.B. nach EnEV) einhalten wird, sofern die Luftdichtheitsschicht nachträglich nicht beschädigt wird.

Folgegewerke, die die Luftdichtheitsebene überdecken (z.B. Trockenausbau in Dachschrägen oder Estrichverlegung an bodentiefen Fenstern), haben unmittelbar vor Ausführung ihrer Arbeiten die luftdichte Ebene auf grobe Mängel zu prüfen, z.B. auf große Einzellöcher, fehlenden Putz im Sockelbereich oder lose Klebebänder. Die Beseitigungsmethode ist mit dem Bauherrn zu besprechen (Quelle: FLIB ).

 

Frage: Was wird aus der Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Antwort: EnEV und EEWärmeG werden Gebäudeenergiegesetz (15.02.2017) 

Das Energieeinsparrrecht für Gebäude soll umfassend novelliert werden. Dazu wurde am 23.01.2017 ein gemeinsamer Referentenentwurf des BMWi und des BMUB an die Verbände verschickt. Der Entwurf enthält 114 Paragrafen und sechs Anlagen auf gut 90 Seiten. Er sollte ursprünglich am 15.02.2017 vom Bundeskabinett beschlossen werden und zum 1.1.2018 in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund von Einwänden der CDU/CSU vorerst gestoppt. Ein Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ist damit unwahrscheinlich geworden.

Im Referentenentwurf sind nach dem Stand vom 23.01. folgende Neuerungen vorgesehen:

 √    Zusammenfassung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Regelwerk mit der        Bezeichnung "Gebäudeenergiegesetz" (GEG).

√    Einführung der Neufassung der DIN V 18599 von Oktober 2016 für die energetische Bilanzierung aller Gebäude. Das alte Bewertungsverfahren für Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 soll dadurch mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 abgeschafft werden.

√    Definition des energetischen Standards eines "Niedrigstenergiegebäudes" für Neubauten der öffentlichen Hand, der ab Anfang 2019 verbindlich anzuwenden ist. Dieser Standard soll auf dem       Niveau eines KfW-Effizienzhaus 55 liegen. Der seit 1.1.2016 einzuhaltende Jahres-Primärenergiebedarf soll dafür um 26% unterschritten werden, die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 12%. 

√    Eine Definition des entsprechenden Standards für den Neubau privater Wohn- und Nichtwohngebäude soll erst später ("rechtzeitig vor 2021") erfolgen.

√    Das bisherige Referenzgebäude bleibt weitgehend unverändert, jedoch wird der Öl-Brennwertkessel durch einen Gas-Brennwertkessel ersetzt.

√    Die Möglichkeiten zur Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien sollen ausgeweitet werden.

√    Eine "Neujustierung" der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung der Klimawirkung (CO2-Emissionen) und weiterer Nachhaltigkeitskriterien wird auf eine später zu erlassende Verordnung       ausgelagert.

√    Einführung eines "Erfüllungsnachweises" für Neubauten zur Verbesserung des Vollzugs der Anforderungen

√    Energieausweise sollen in Zukunft verpflichtend auch CO2-Kennwerte enthalten, die Effizienzklassen orientieren sich nicht mehr an der Endenergie, sondern an der Primärenergie. Die       Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude wird auf alle Berufsgruppen des bisherigen §21 EnEV erweitert.

 

Zugluft hat Hausverbot?

Eine gut ausgeführte Gebäudehülle funktioniert im Prinzip wie eine Daunenjacke: Es gibt eine äußere und eine innere Schicht und dazwischen eben die Dämmung.

Winddichte Ebene (= die äußere Schicht)

Soll das Bauteil vor Niederschlag und Wind schützen. Wind setzt das Gebäude einer ständigen Druck-Sog-Belastung aus. Ohne winddichte Ebene wird das Bauteil mit Außenluft durchspült und reduziert die wärmedämmenden Eigenschaften der Konstruktion. Durch Feuchteeintrag kann es zu Bauschäden kommen und auch der Schallschutz wird vermindert.

Luftdichte Ebene (=die innere Schicht)

Außen gilt es, die Konstruktion vor Witterungseinflüssen zu schützen. Im Innenbereich geht es darum, die Raumfeuchtigkeit nicht ins Bauwerk und in die Dämmung eindringen zu lassen. Die luftdichte Schicht ist immer auf der sogenannten warmen Seite der Außenbauteile.

Energie und Kosten

Selbst bei gut gedämmten Häusern verursachen Leckagen in der Gebäudehülle bis zu 60% Energieverlust. Durch diese Fugen und Ritzen dringt kalte Luft ein, die durch Heizung wiederum erwärmt werden muss. Durch eine gut ausgeführte Luftdichtheitsebene bleibt die Kälte draußen.

Bessere Wärmedämmung

Eine luftdicht ausgeführte Gebäudehülle schützt nicht nur vor Kälte im Winter, sondern auch vor Hitze im Sommer. Fugen in Außenbauteilen verschlechtern die Dämmwirkung erheblich. Dazu ein Beispiel: Bei einem Bauteil mit den Maßen 1 x 1 Meter und 14 cm Dicke, das eine durchgehende Fuge von nur einem Millimeter aufweist, verschlechtert sich der UWert von 0,3 auf 1,44 W/m2K.

Schützt vor Tauwasser

Kondenswasser in der Konstruktion führt augenscheinlich zu einer Verschlechterung des U-Wertes. Noch problematischer sind aber die schweren Folge-Bauschäden, wenn die Feuchtigkeit nicht rasch genug austrocknen kann. Einer Schätzung zufolge sind zwei Drittel aller Feuchteschäden im Baubereich auf mangelnde Luftdichtheit zurückzuführen.

Hausverbot für Zugluft

Der sprichwörtliche "Tornado aus der Steckdose" beeinträchtigt die Behaglichkeit eines Wohnraumes erheblich. Jeder kennt kalte Füße - die kommen von der durch undichte Stellen in der Gebäudehülle angesaugten Luft. Die bewegt sich, weil sie schwerer ist zum tiefsten Punkt im Raum, nämlich dem Fußboden. Wenn also Außenluft durch Ritzen hereinkommt, hilft selbst ein guter Dämmwert nichts.

Bessere Luftqualität

Undichte Stellen in den Innenmauern belasten das Raumklima, weil Staub- und Dämmfasern in die Luft eindringen. Spezielle Produkte für eine luftdichte Gebäudehülle sichern eine gute Raumluftqualität. (Funktionierende Lüftungsanlagen oder richtige Lüftung vorausgesetzt)

Beste Funktion für Lüftungsanlagen

Beim Einsatz mechanischer Lüftungsanlagen muss ein Gebäude besonders luftdicht sein. Ansonsten ist die Funktion der Klimageräte beeinträchtigt. Der maximal zulässige Wert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist u.a. in der Enegieeinsparverordnung sowie der DIN 4108-7 hinterlegt.

Lärm bleibt draußen

Selbst bei guter Schalldämmung von den Raum umgebenden Bauteilen, können Fugen in der Hülle den Schallpegel deutlich steigern. Lärm dringt selbst durch kleinste Ritzen. Mit einer dichten Gebäudehülle bleiben störende Geräusche ganz einfach dort wo sie hingehören: Draußen.

(Quelle: Isocell GmbH)